Privatrezept… mal wieder

Posted by: Doc Brown  :  Category: Medizin

So kurz vor dem Jahreswechsel gab es mal wieder Probleme mit einem meiner Privatrezepte. Laut Apotheker kann er ohne “Stempel” das Medikament nicht herausgeben. Ich habe dann mein Arztausweis mitgegeben, damit funktionierte es, aber auch nicht ohne Diskussionen. Also hier nochmal für alle Mitlesenden. Den vollständigen Inhalt eines Privatrezepts kann man in der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung - AMVV) nachlesen. Dort heißt es unter §2:

(1) Die Verschreibung muss enthalten:

1. Name, Berufsbezeichnung und Anschrift der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibende Person),

2. Datum der Ausfertigung,

3. Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist,

4. Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes einschließlich der Stärke,

4a. bei einem Arzneimittel, das in der Apotheke hergestellt werden soll, die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem Teilmengen abgegeben werden sollen,

5. Darreichungsform, sofern dazu die Bezeichnung nach Nummer 4 oder Nummer 4a nicht eindeutig ist,

6. abzugebende Menge des verschriebenen Arzneimittels,

7. Gebrauchsanweisung bei Arzneimitteln, die in der Apotheke hergestellt werden sollen,

8. Gültigkeitsdauer der Verschreibung, 9. bei tierärztlichen Verschreibungen zusätzlich

a) die Dosierung pro Tier und Tag,

b) die Dauer der Anwendung und

c) sofern das Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren verschrieben wird, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, die Indikation und die Wartezeit,

sowie anstelle der Angaben nach Nummer 3 der Name des Tierhalters und Zahl und Art der Tiere, bei denen das Arzneimittel angewendet werden soll, sowie bei Verschreibungen für Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, die Identität der Tiere,

10. die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, deren qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz.

Hier steht zum einen nichts von einem Stempel (welcher auch?) und vor allem steht hier nichts über die Form des Rezepts (immer wieder gerne erwähnt, die Geschichte mit dem Rezept auf einem Bierdeckel).

Einen Vordruck gab es mal von Daniel Lüdeling von Rippenspreizer, ob man diesen Vordruck irgendwo bestellen kann, weiß ich nicht.


(Medi-Learn-Link)

Auch Bernd hat mal einen Vordruck in ConTeXt gemacht. Ansonsten muss eben das eigene Pages, Word etc. herhalten, oder eben doch der Bierdeckel. Bestellen von Privatrezepten ist eher die teure Variante, 500 Stück kosten meist um die 30 Euro.

Welche Erfahrungen habt ihr mit “handschriftlichen Privatrezepten” gemacht?

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8 Responses to “Privatrezept… mal wieder”

  1. PharmamaNo Gravatar Says:

    Ah, ich bin nicht aktuell was das deutsche Recht betrifft, aber es sieht sehr ähnlich aus wie in der Schweiz - wo so ich weiss auch kein Stempel drauf sein “muss”.

    Ich finde das je nachdem auch etwas problematisch … wer kennt schon die Unterschriften von allen Ärzten? Demnach lassen sich solche “Bierdeckel”-Rezepte zu leicht fälschen, darum bestehe ich teilweise auch auf einer zusätzlichen Identifizierung. Kein Problem, wenn der Arzt das Rezept gleich in der Apotheke ausstellt und er einen Ärzteausweis dabeihat … aber was mache ich mit einem Fax für Schlaf- und Beruhigungsmittel … wo nicht mal der Absenderfax angegeben ist? Klar, dass ich da den Arzt selbst raussuche und zurückrufe.

    Bin gespannt, was hier noch kommt.
    Pharmama

  2. Doc BrownNo Gravatar Says:

    Pharmama, frohes neues Jahr!
    Ich denke, dass man schon unterscheiden muss, was verlangt wird, bei Schlaf-/Beruhigunsmitteln ist es unbestritten schwierig, bei vielen anderen Dingen aber auch nicht (Pille…).

    Wegen dem Rückruf mache ich da gern eine Telefonnummer drauf.

    Ansonsten muss man zumindest hier in D für “Arzteigenbedarf” kein Rezept schreiben, da reicht der Ausweis.

  3. PharmamaNo Gravatar Says:

    Arzteigenbedarf = pro medico. Das braucht auch bei uns kein Rezept, aber einen Ausweis (oder 2, wenn kein Foto drauf ist).

    Und auch Dir ein schönes, erfolgreiches 2010!

  4. AnnaNo Gravatar Says:

    Diese Diskussionen in der Apotheke kenne ich auch, aber es scheint mir in den letzten Jahren wieder ein wenig besser geworden zu sein. Liegt vielleicht daran, dass ich schon lange nichts Spannendes mehr besorgt habe, sowas wie L-Thyroyin scheint das Herz des Apothekers irgendwie nicht höher schlagen zu lassen.

  5. MadMedicusNo Gravatar Says:

    Hallo Blogosphäre und danke, besonders an Doc Brown für die Tipps!

    Ich habe eine weiterführende Frage:

    - Muss ich zum Ausstellen von Rezepten Facharzt sein?

    Hintergrund: Ich bin seit Kurzem approbiert und habe auch schon, mit gezücktem Arztausweis, rezeptpflichtige Medikamente in der Apotheke besorgt. Nun frage ich mich, ob ich auch Rezepte ausstellen darf.

    - Was würde ich denn als Berufsbezeichnung draufschreiben? Arzt? Humanmediziner? Jungpfuscher ;-)

    - Was nehme ich als Anschrift? Meine Privatadresse? Die Adresse meiner Assistenzarztstelle?

    BIG THANKS an alle die verlässliche Infos (Quelle?) dazu haben.

    Grüße aus München
    Mati

  6. Doc BrownNo Gravatar Says:

    - Muss ich zum Ausstellen von Rezepten Facharzt sein?

    Arzt reicht völlig, ist doch klar oder? ;)

    - Was würde ich denn als Berufsbezeichnung draufschreiben? Arzt? Humanmediziner? Jungpfuscher ;-)

    Entsprechend der ersten Antwort.

    - Was nehme ich als Anschrift? Meine Privatadresse? Die Adresse meiner Assistenzarztstelle?

    Habe mir angewöhnt neben meiner Privatadresse auch meine Telefonnummer für evtl. Nachfragen anzugeben. Habe mittlerweile auch einen Vordruck.

    Hoffe du hast keine Fragen mehr. Wie sind denn deine Erfahrungen bisher?

  7. MadMedicusNo Gravatar Says:

    Thanks, DocB.

    Ich habe bisher noch keinerlei Erfahrungen gemacht, weil ich eben gar nicht wusste, dass ich für solche Taten befugt bin.

    Aber das könnte sich ja Dank Eurer Hilfe demnächst ändern: Ich werde sehr gut aufpassen, ob mein Bekanntenkreis demnächst nicht vielleicht doch rezeptpflichtigen Medikamentenbedarf entwickelt, um umgehend ein Rezept hervorzuzauubern!

    Greetz,
    Mati

  8. Doc BrownNo Gravatar Says:

    Na jetzt weisst du ja das du als Arzt Medikamente rezeptieren darfst ;)

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